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28.03.2024
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Rentenberater Sommer, Diamantis und Kollegen


Allgemein bekannt ist die Zweitmeinung bei Ärzten, wenn es z.B. um Operationen geht. Die Zweitmeinung gibt es auch im Sozialrecht. Der Mandant kann durch eine unverbindliche Erstberatung erkennen, ob der vorgeschlagene Weg des Anwalts, Rechtsbeistand bei VdK oder Gewerkschaft erfolgversprechend ist oder ob ein anderer Weg unkomplizierter und chancenreicher ist.

Die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung mag für den einen Mandanten der richtige, einfachste und chancenreichste Weg sein. Ein Rentenverfahren kann auch zu finanziellen Nachteilen für den Mandant führen. Die Rente wegen Erwerbsminderung ist z.B. niedriger als Arbeitslosengeld II. Vielleicht wäre es vernünftiger eine Schwerbehinderung durchzusetzen? Die Chancen hierfür sind häufig besser. Bei Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren kann eine vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt werden.

Mehrere Möglichkeiten hinsichtlich Umsetzung sind gegenüberzustellen und abzuwägen, welche Möglichkeit für den Mandanten die erfolgversprechende wäre.

Häufig wird vom Hausarzt vorgeschlagen eine Rente wegen Erwerbsminderung einzureichen. Der Antrag wird gestellt, vom Rentenversicherungsträger abgelehnt, Widerspruch eingereicht, begründet und wieder abgelehnt und anschließend Klage eingereicht. Bei aller Intensität der Umsetzung eines Rentenanspruchs werden primäre wichtige versicherungsrechtliche Voraussetzungen, wie z.B. das Vorliegen der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen übersehen. Bei Anerkennung einer Erwerbsminderung bei Nichtvorliegen der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen kann für die Zukunft kaum mehr ein Rentenantrag mehr eingereicht wird - der Versicherte steckt mit einem "Fuß im Zement" und kann seine Situation nicht mehr verändern.

Für Anwälte ist die medizinische Bewertung einer Rentenangelegenheit problematisch. Es fehlen Erfahrungen bei der Bewertung medizinischer Gutachten, Rehaentlassungsberichte und Befundberichte. Für den Mandanten ist der jahrelange Rechtsstreit zermürbend, kraftzehrend. Bei vielen Ablehnungen kann sich ein Psychosyndrom entwickeln. Eine Zweitmeinung kann eine solche Situation vermeiden helfen.


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