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Allgemeine Geschäftsbedinungen
 


AGB als PDF

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich aber vorrangig zu ADSp.
( www.stgt.com/amk/adsp.pdf )

1. Der Kunde ist für die Verkehrssicherheit des zu überführenden Fahrzeugs allein verantwortlich. Eine Checkliste wird vom Auftragnehmer auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Müssen Fragen mit "Nein" beantwortet werden oder bestehen Unsicherheiten ist eine Rücksprache mit dem Überführer erforderlich.

2. Wird die Überführung wegen technischer Mängel vom Überführer abgelehnt, so können Kosten für Anfahrt in Höhe von 0,90 € je Entfernungskilometer ab Stgt - Wangen, mindestens jedoch 40.- € berechnet werden. (Jeweils zuzügl. MWSt.) .

3. Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere verantwortlich (ausgenommen Fahrzeugschein u. Versicherungsbestätigung für Überführungskennzeichen) und haftet für alle anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unsachgemäßer Beladung bzw. unzureichender Begleitpapiere/fehlender Genehmigungen entstehen. (Verwarnungen, Bußgelder, o. ä.. Schäden durch verlorene Ladung, Abschlepp- u. Bergungskosten, etc.)

4. Der Überführer haftet nur für Schaden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.
Eine Haftung für Schäden bei denen Mängel an Fahrzeug oder Ladung mit ursächlich waren ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Verlusten aus entgangenem Gewinn oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen. Für Verzögerungen aufgrund von Staus, Witterungseinflüssen, Streiks o.ä. kann der Überführer nicht zur Verantwortung gezogen erden. Die Haftung für Ladung ist auf 2500.- € je Überführungsfahrzeug beschränkt. Bei streng weisungsgebundener Tätigkeit für Firmen beschränkt sich die Haftung auf die eines Angestellten. Zugelassene Fahrzeuge sind vom Auftraggeber vollkasko zu versichern.

5. Treten während der Überführung technische Mängel auf oder werden solche behördlicherseits beanstandet, so ist der Überführer berechtigt diese auf Kosten des Kunden zu beheben oder beheben zu lassen, soweit die Maßnahmen wirtschaftlich angemessen erscheinen. Ist eine Rücksprache mit dem Kunden im Falle eines größeren Schadens oder Mangels nicht möglich, so ist der Überführer berechtigt, das Fahrzeug auf einen geeigneten Abstellplatz zu fahren bzw. abschleppen zu lassen, eigene Überführungskennzeichen zu entfernen und die Kosten der Überführung bis dorthin zu berechnen.

6. Sind vom Überführer Reparaturen, Reparaturversuche o. ä . durchzuführen, oder kommt es wegen Reparaturen oder bei der Übernahme oder Übergabe zu Wartezeiten, die insgesamt mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen, so werden diese zusätzlich zu einem vereinbarten Pauschalpreis in Rechnung gestellt.

7. Im Fahrzeug vorhanden Treibstoff kann für die Überführung verwendet werden,
ohne dass dem Auftraggeber Ersatz- oder Minderungsanspruch zusteht.

8. In einem Pauschalpreis nicht enthaltener Aufwand wird zu 25.- € / Stunde (netto) zuzüglich Spesen abgerechnet.

9. Bei allen Maßnahmen des Überführers deren Kosten 150,- € übersteigen, ist er innerhalb des zumutbaren Rahmens verpflichtet mit dem Kunde Rücksprache zu halten.

10. Die Meinung des Überführers über Zustand von Fahrzeug und Ladung ist keine Garantie dafür, daß alle Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden können und entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung für evtl. auftretende Mängel oder Betriebbsstörungen.

11. Die Auswahl des Fahrers steht ausschließlich dem Überführer zu, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist.

12. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Uneinigkeit über die Rechnungshöhe wird das Urteil der Schiedsstelle der Handwerkskammer als bindend anerkannt. Gerichtsstand ist Stuttgart.



A.M.Keppler 
KFZ-Überführungen 

Wolfeggstr. 10 
D - 70327 Stuttgart-Wangen 

Steuer-Nr. 95182/13264
Finanzamt Stuttgart II
Telefon  07 11 / 4 20 16 72 
Telefax  0711 / 42 85 29
Mobil     01 72 / 8 68 73 17 
eMail: info@LKW-Transporte.de

Geschäftszeiten:
Mo - Sa  10.00 bis 20.00 Uh
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